Wechselscheine
Wechselscheine oder auch einfach nur Wechsel ist ein Wertpapier. Es fungiert wie eine Urkunde. Wechselscheine gehören somit grob unter das Dach der Schuldscheine. Wechsel beinhalten immer eine Zahlungsanweisung, einen Wechselschuldner (den Ausstellenden), einen Wechselempfänger bzw. -gläubiger. Darüber hinaus sind auch der Ort und der Zeitpunkt der vorzunehmenden Zahlung in dem Wechselschein bestimmt.
Eine Bedeutung haben Wechselscheine heute nur noch im Kreditbereich. Hier unterscheidet man noch einmal zwei Unterarten eines Wechsels: Den Handelswechsel und den Kreditwechsel. Der Handelswechsel ist die Hauptfunktion des Wechsels der schriftlich festgelegte Aufschub einer Zahlung zwischen zwei Handelspartnern. Diese Handelswechsel können verzinst werden. Nützlich ist diese Art des Wechselscheins aus der Sicht des Wechselnehmers aufgrund der zusätzlich zu erwirtschaftenden Zinsen und aus der Sicht des Wechselgebers können so kleinere finanzielle Engpässe einfach überwunden werden.
Ein Kreditwechsel funktioniert im Grunde genommen genauso, hat aber nicht unbedingt einen Austausch von Waren gegen Geld zum Gegenstand wie das beim Handelswechsel der Fall ist, sondern eher die sehr persönliche Vergabe von Fremdfinanzierungsmitteln zwischen Geschäftspartnern.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Wechselscheine an sich wahrscheinlich in der Beziehung von Geschäftsleuten untereinander noch einige Zeit Relevanz behält, wahrscheinlich aber durch seine etwas kompliziertere Handhabung früher oder später aus der Welt verschwinden wird.