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Spareinlagen « Finanz-Lexikon

Definition und Erklärung "Spareinlagen"

Der Klassiker unter den Möglichkeiten der Vermögensbildung sind die Spareinlagen. Spareinlagen sind nicht von Beginn an auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt angelegt, müssen aber mindestens innerhalb von drei Monaten kündbar sein. Zu jeder Spareinlage gehört eine Urkunde, man kann demzufolge von Spareinlagen als einer Form der Schuldscheine sprechen.

Das Sparbuch ist eine der Form der Spareinlage, die jedem ein Begriff sein sollten. Des weiteren zählen dazu der Sparbrief und das Prämiensparen.
Bei allen Formen der Spareinlagen steht die Sicherheit im Vordergrund. Durch die nahezu 100 % sichere Verzinsung und Sicherung des angelegten Kapitals sind die Zinszahlungen weit unter denen von risikofreudigen Geldanalagen. 1,5% Zinsen können im Schnitt erwartet werden. Dieser Betrag liegt noch unter der durchschnittlichen, jährlichen Inflationsrate und dies macht diese Form der Spareinlagen im Hinblick auf eine vorteilshafte Vermögensbildung wenig sinnvoll. Ganz besonders, wenn man auf einem normalen Girokonto schon mindestens 3% erhält und im Zweifelsfall nicht erst 3 Monate warten muss, um an sein Geld zu gelangen. Erwartungsgemäß wäre das Sparbuch somit eine Form der Investition, die vielleicht in absehbarer Zeit aus der Gesamtpalette der Finanzprodukte heraus fällt. Allerdings eignet sich das Sparbuch immer noch dazu, seinen Nachwuchs sanft an die Thematik Geld heranzuführen, da das Prinzip denkbar einfach ist.

Der Sparbrief ist aus Renditesicht ein wenig attraktiver als das Sparbuch. Bedacht werden sollte bei dieser Form der Spareinlagen lediglich, dass man eine Mindestbetrag anlegen muss. Eine feinere Unterscheidung der Sparbriefformen macht die Verzinsung aus. Es gibt den normalen, den abgezinsten Sparbrief und den Sparbrief mit steigendem Zinssatz.

Attraktiver als das reine Sparbuch ist auch das Prämiensparen. Allerdings muss bei diesen Spareinlagen ein fixer monatlicher Betrag eingezahlt werden. Als Bonus dafür zahlt die Bank am Ende einer Anlageperiode einen Betrag, der im weiteren Verlauf bis zu einer zu Beginn bestimmten Maximalhöhe ansteigt.

Zuletzt aktualisiert am 12.01.2012

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